Multiple Chemical Sensitivity


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verschickt von DGMCS on Juni 13, 2001 at 08:00:12:

Bei der "Multiple Chemical Sensitivity" handelt es sich weder um einen Sammelbegriff für alle Arten Chemischer Sensibilität, noch können Formen psychiatrisch, psychologisch oder beschriebene Arten organischer Ätiologie (Allergien) so bezeichnet werden


Wir sind für die Krankheiten MCS und CFS mit Bescheid des AOK-Bundesverbandes als Bundesorganisation der Selbsthilfe gem. § 20 Abs. 4 SGB V anerkannt. Nach dem Wortlaut dieses Bundesgesetzes und den ergänzenden allgemeinen Richtlinien der Spitzenverbände der gesetzl. Krankenkassen obliegen uns ua. folgende Aufgaben ...

- grundsätzliche Fragen der Krankheitsprävention und Rehabilitation (medizinisch, beruflich, gesellschaftlich), Aufklärung

- die gesundheitspol. Interessenvertretung (z. B. gegenüber den Parlamenten, Ministerien und sonst. Institutionen)

- die Intensivierung der Diskussion über Qualitätsstandards und Patientenorientierung der Versorgung

- die Durchsetzung von Gesundheitsförderungsmaßnahmen und anderen Leistungen

Wir sind der Meinung - im Hinblick auf die klare Festlegung des IPCS (WHO - UNEP - ILO)*) und auch die Äußerung der BReg. mit BT-Drs. 14/7463, Ziff. 4, daß bekannte organische, psychische und psychiatrisch bedingte Arten chem. S. nicht zur MCS gehören -, daß derartige Forschung in den Fachbereichen der Psychiatrie, der Psychologie, der Allergologie usw., nicht aus öffentlichen Mitteln als MCS-Forschung gefördert werden kann und wir haben deshalb den Bundesrechnungshof informiert. Dieser hat bereits Erhebungen eingeleitet.

Wir beobachten im Bereich der Arbeitsmedizin wenige Fälle nach Exposition i.S. der BK 1307 und der BK 1317, aber auch Metalldämpfe und Kunststoffausgasungen können eine derarftige chron. Sensibilität verursachen, welche wir für Vasculitiden und Vasospasmen halten. Im PET finden sich i.d.R. diffus abgegrenzte Herde geschädigter Zellen.

mit freundlichen Grüssen

Heinz A. Guth, Vorstand
Deutsche Gesellschaft MCS-Syndrom
http://www.DGMCS.de

*) entsprechende Entscheidung des Internationalen Programms für Chemikaliensicherheit (= WHO - ILO - UNEP) - IPCS - 1996 und Entscheidung der BReg. mit BT-Drs.13/7463, Nr. 4


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